Wasserliegeplätze

Stegplätze für Segelboote vergibt der Vorstand des SVSL auf Anfrage. Aktuell sind alle Stegplätze belegt. 

Motorboote können wir derzeit leider nicht aufnehmen.

Bedingungen für Winterlagerplätze

  • Du bist ordentliches Mitglied in einem Wassersportverein e. V.
  • Bootslänge max. 30 Fuß, das max. Gewicht etwa 5,5 Tonnen
  • Dein Boot hat eine Haftpflichtversicherung, die das Winterlager einschließt (die Kopie wird im SVSL hinterlegt)
  • Dein Winterlagerbock oder Trailer ist für die sichere Aufnahme Deines Bootes geeignet
  • Beim Auf- und Abslippen/-Kranen deines Bootes helfen Dir Freunde (z. B. Böcke oder Gestell tragen/aufstellen, Trailer schieben)
  • Das Slippen oder Kranen geschieht auf eigene Gefahr
  • Du akzeptierst die Umweltrichlinien des SVSL (insbesondere bei Arbeiten am Schiff)