Wasserliegeplätze
Stegplätze für Segelboote vergibt der Vorstand des SVSL auf Anfrage. Aktuell sind alle Stegplätze belegt.
Motorboote können wir derzeit leider nicht aufnehmen.
Bedingungen für Winterlagerplätze
- Du bist ordentliches Mitglied in einem Wassersportverein e. V.
- Bootslänge max. 30 Fuß, das max. Gewicht etwa 5,5 Tonnen
- Dein Boot hat eine Haftpflichtversicherung, die das Winterlager einschließt (die Kopie wird im SVSL hinterlegt)
- Dein Winterlagerbock oder Trailer ist für die sichere Aufnahme Deines Bootes geeignet
- Beim Auf- und Abslippen/-Kranen deines Bootes helfen Dir Freunde (z. B. Böcke oder Gestell tragen/aufstellen, Trailer schieben)
- Das Slippen oder Kranen geschieht auf eigene Gefahr
- Du akzeptierst die Umweltrichlinien des SVSL (insbesondere bei Arbeiten am Schiff)